Teilnahmebedingungen für Lehrgänge Wasserwelt hat mit der Vollversammlung vom 12.1.2021 folgende Teilnahmebedingungen beschlossen

1. Anmeldung Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt durch den Teilnehmer direkt im Onlineshop unter www.wasserweltev.de. Alle zur Verfügung stehenden Lehrgänge werden dort regelmäßig aktualisiert und können nach Verfügbarkeit gebucht werden. Der Eintrag in eine unverbindliche Warteliste ist ebenso möglich. Es stehen verschiedene Online Bezahlsysteme zur Auswahl (Paypal, Klarna, Kreditkarte etc). Der Teilnehmer kann zwischen einer Einmalzahlung oder einer Ratenzahlung (vom Anbieter beitragsbehaftet) bei der Kursbuchung wählen. Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Teilnehmer per Mail eine Bestätigung sowie die Teilnahmebedingungen, Mitbringliste, Anfahrtsweg, Anmeldung zum Kurs, die unterschrieben am 1. Tag mitgebracht werden muss.

2. Leistung Der Verein ermöglicht den Teilnehmern für den gebuchten Lehrgang die Teilnahme. Der genaue Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung. Ein Anspruch auf Durchführung an bestimmten Tagen/Zeiten besteht nicht. Mündliche Nebenabreden entfalten nur nach schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit. Die Übungsleiter sind zur Änderung der Vertragsbedingungen oder zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

3. Folgelehrgänge Die Teilnehmer aus Laufenden Lehrgängen haben ein Vorrecht auf einen Teilnehmerplatz in dem sich aus diesem aktuellen Lehrgang entstehenden Folgelehrgang. Die Anmeldung hat bis zum vorletzten Lehrgangstag des laufenden Lehrgangs online unter www.wasserweltev.de zu erfolgen. Erfolgt eine Anmeldung nach Ablauf dieser Frist, ist das Anrecht auf einen Teilnahmeplatz verstrichen. Die Anmeldung wird in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Bei verspäteter Anmeldung besteht kein Anrecht auf einen Teilnahmeplatz.

4. Rücktritt vom Vertrag a) Wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder andere nicht zu beseitigende Hinderungsgründe vorliegen, kann der Beginn kurzfristig verschoben werden. Kann ein Lehrgang nicht stattfinden, kann Wasserwelt e.V. vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Beitrag nicht fällig, auf Wunsch rückerstattet oder in einen Alternativlehrgang umgebucht. b) Teilnehmer haben die Absage einer Teilnahme 14 Tage vor geplantem Beginn in schriftlicher Form zu tätigen (Mail an: bka@wasserweltev.de oder per Whatsapp 0170 760 5729). In diesen Fällen wird ein Teil des Beitrags zurückerstattet, oder der Teilnehmer kann in einen anderen gleichartigen Lehrgang wechseln. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt (auch wenn die Anmeldung erst nach Ablauf dieser Frist erfolgte), ist eine Rückerstattung der Beitrag ausgeschlossen. c) Ist auf Grund anhaltender ärztlich attestierter Krankheit, welche die Teilnahme am Lehrgang ausschließt, die Teilnahme nicht möglich, beeinträchtigt dies das Vertragsverhältnis nicht. Der Lehrgang kann zu einem späteren, zeitnahen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Ist die Teilnahme nach der Verhinderung wieder möglich, sollte dies unverzüglich mitgeteilt werden. Lehnt der Teilnehmer alternative Angebote ab, wird ein Teil des Beitrags rückerstattet.

5. Stundenausfall Muss Wasserwelt e.V. eine oder mehrere Stunden absagen, erfolgt ausschließlich ein Stundenausgleich im Zuge des aktuellen Lehrgangs. Die Dauer des Kurses verlängert sich entsprechend um die ausgefallenen Kurstage, die damit ausgeglichen werden. Können Einzelstunden egal aus welchem Grund nicht besucht werden, besteht kein Anspruch auf Stundenausgleich oder Rückerstattung. Kursleiter sind nicht befugt, Abmeldungen entgegenzunehmen oder andere Vereinbarungen für den Verein zu treffen.

6. Haftung Für Unfälle während des Lehrgangs, auf dem Weg zur oder von der Veranstaltung oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt Wasserwelt eV. gegenüber den Teilnehmern keine Haftung. Für materielle Schäden wegen Missachtung der StVo. wird jegliche Haftung seitens WW e.V. abgelehnt. Übungsleiter, sowie der Teilnehmer sind verpflichtet, in einem ihnen zumutbaren Umfang alles zu tun, um Störungen zu vermeiden und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten.

7. Hausordnung / Hygienekonzepte Wir freuen uns, dass die Betreiber der Kursorte uns und den Teilnehmern die Möglichkeit eröffnen die Lehrgänge zu besuchen. Aus diesem Grund sind die jeweiligen Hausordnungen der Kursorte strickt zu befolgen. Im Badebereich darf nicht gegessen werden.

8. Feiertage / Ferien Während der Schulferien können Lehrgänge stattfinden. Diesbezügliche Informationen zu den geplanten Kursterminen sind in den Kursunterlagen/Ausschreibung hinterlegt. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Lehrgänge statt.

9. Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise ungültig sein, wird hier durch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.